Falls bei einer Firma oder auch natürlicher Person Konkurs eröffnet wird, wird das über die Amtsblätter oder Amtsanzeiger publiziert. Nach Veröffentlichung eines Konkurses kann innerhalb von einem Monat mit einem eingeschriebenen Brief mit dem Beispielformular und den Belegen der Schaden als Gläubiger dem Betreibungsamt der betreffenden Gemeinde gemeldet werden.
Somit wird dann am Ende automatisch der noch zustehende Schuldbetrag überwiesen.
Wer jedoch schon zuvor ein Betreibungsbegehren ausgefüllt hat kommt automatisch zu dem Gläubigerpool.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen